Richtiges verhalten bei einem Unfall im Ausland!

Horrorgeschichten wie diese kennt jeder. Sie fahren guter Dinge über die deutsche Grenze und ein heranrasendes Fahrzeug fährt von hinten auf sie drauf. Bei dem darauf folgenden Gespräch, spricht der Unfallverursacher in einer ihnen nicht verständlichen Sprache und macht den Eindruck eines Fahranfänger. Bleiben sie bitte ruhig und verlieren sie nicht den Überblick. Wie man sich bei einen Unfall im Ausland verhält, sagen wir ihnen anhand von 10 Regeln.

Auslands Unfall
  • Nicht vom Unfallort entfernen.

  • Die Unfallstelle sichern:

  • Warnblinklicht sofort einschalten, anschließend Warnweste überziehen,

  • Warndreieck umgehend aufstellen.

  • Gegebenenfalls verletzten Personen helfen und mit der Europaweit geltenden Nr. 112, den Rettungsdienst alarmieren.

  • Falls möglich, räumen sie die Unfallstelle und fahren die beteiligten Autos an den Fahrbahnrand.

  • Mit dem Unfallgegner die Daten austauschen: Name, Adresse, Kennzeichen, Versicherungsgesellschaft und -nummer. Wenn möglich prüfen und fotografieren sie den Ausweis des anderen Fahrzeughalters.

  • Von möglichen Zeugen die Kontaktdaten notieren. Den Unfallort fotografieren.

  • Gemeinsam den Europäischen Unfallbericht ausfüllen – schildern sie den Hergang in ihrer Landessprache, da dies relevant ist. Keine Schuldeingeständnisse unterschreiben oder Schriftstücke mit fragwürdigen Inhalt.
  • Zur Sicherheit die Polizei informieren. Wegen Bagatellschäden rückt die Polizei in vielen Ländern nicht aus. Bestehen sie allerdings darauf, da sie damit auf der sicheren Seite sind. Bei eventueller Fahrerflucht, heftigen Streit, oder Problemen mit den Versicherungsdaten, sollten sie im Ausland stets die Beamten hinzuziehen.

  • Im falle einer Verletzung ihrerseits – wenn auch nur leicht – konsultieren sie einen Arzt. Das Ausstellen eines Attest über ihre erlittenen Verletzungen, hilft ihnen bei den späteren Schadensforderungen.

  • Falls ihr Auto nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit sein sollte, telefonieren sie mit ihrer Versicherung. Rufen sie die entsprechende Hotline an, falls es eine gibt.

  • Um sie wieder nach Hause zu bringen, werden sie mit ihr eine gemeinsame Lösung finden.