Wieder- beschaffungswert Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, den der Geschädigte für ein vergleichbares Fahrzeug, aufwenden muss. Von Admin|2023-04-25T12:37:28+02:00April 13, 2023|Fachbegrifferklärung|0 Kommentare Share This Story, Choose Your Platform! FacebookXLinkedInPinterest Über den Autor: Admin Hinterlasse einen Kommentar Antworten abbrechenKommentar Meinen Namen, E-Mail und Website in diesem Browser speichern, bis ich wieder kommentiere.
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