Sie müssen im Rahmen der Schadenminderungspflicht, vor sie ein Mietwagen in anspruch nehmen nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall, überprüfen lassen, ob die Verkehrssicherheit wieder hergestellt werden kann, durch eine Notreparatur.
Die Versicherung kann Bei Nichtbeachtung die Übernahme der Mietwagenkosten verweigern bzw. reduzieren.
Die entstandenen Kosten durch die Notreparatur erstattet die Versicherung des Unfallverursachers.
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