Ein Bagatellschaden ist die Bezeichnung für einen Schaden der nicht höher als 750,- Euro beträgt. Hierbei handelt es sich um einen Haftpflichtschaden. Es darf allerdings keine Betriebs -und Verkehrssicherheit betroffen worden sein. Die Versicherung des Unfallverursachers übernimmt bei einem Bagatellschaden die Kosten des Gutachters. Es ist immer besser bei Zweifel der Schadenshöhe einen Sachverständigen zu beauftragen um ein Gutachten zu erstellen.
Hinterlasse einen Kommentar