Nicht behobene Vorschäden
Nicht behobene Vorschäden sind Schäden, die sich noch am Fahrzeug befinden, die nicht durch den aktuellen Unfall verursacht wurden wie z.B. Beulen, Kratzer oder auch Verschleißschäden.
Behobene Vorschäden
Behobene Vorschäden sind Schäden, die vor dem aktuellen Schadenereignis waren aber bereits repariert worden sind.
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