Mietwagen / Ersatzfahrzeug Bei enem Haftpflichtschaden darf der Geschädigte sich einen Ersatzwagen anmieten für die Dauer der Reperaturzeit. Beim Totalschaden gilt dieses ebenso für die Wiederbeschaffungsddauer inklusive eventueller Vorlaufzeit. Von Admin|2023-04-13T16:53:55+02:00April 13, 2023|Fachbegrifferklärung|0 Kommentare Share This Story, Choose Your Platform! FacebookXLinkedInPinterest Über den Autor: Admin Hinterlasse einen Kommentar Antworten abbrechenKommentar Meinen Namen, E-Mail und Website in diesem Browser speichern, bis ich wieder kommentiere.
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