Fiktive Abrechnung Fiktive Abrechnung Die ‘fiktive Abrechnung’ ist wenn der Geschädigte sein Fahrzeug nicht reparieren sondern sich den Schaden von der gegnerischen Versicherung auszahlen lassen, möchte. Diesen Vorgang bezeichnet man als fiktive Abrechnung. Von Admin|2023-04-13T16:53:03+02:00April 13, 2023|Fachbegrifferklärung|0 Kommentare Share This Story, Choose Your Platform! FacebookXLinkedInPinterest Über den Autor: Admin Hinterlasse einen Kommentar Antworten abbrechenKommentar Meinen Namen, E-Mail und Website in diesem Browser speichern, bis ich wieder kommentiere.
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