Ein Gutachten wird erstellt um einem Laien (ein nicht Fachmann) den Sachverhalt und den Schaden verständlich zu machen. Damit z.B. ein Anwalt, Richter etc. sich ein gerechtes Urteil über den enstandenen Schaden bilden kann. Ein Gutachten muss immer verständlich und nachvollziehbar sein, zu dem auch überprüfbar. Da das Gutachten der Beweissicherung dient muss es immer neutral und unabhängig erstellt worden sein.
In manchen fällen gilt das Gutachten als Regulierungsgrundlage. (z.B. beim Haft -und Kaskoschadensfall)
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