IST EIN GUTACHTEN WICHTIG?
Ein Gutachten nach einem KFZ-Unfall macht Sinn aus verschiedenen Gründen. Hier sind einige davon:
- Schadensbewertung: Ein Gutachten ermöglicht eine objektive Bewertung des entstandenen Schadens an Ihrem Fahrzeug. Es wird festgestellt, welche Teile beschädigt wurden, welche Reparaturen erforderlich sind und wie hoch die voraussichtlichen Kosten sind. Dies ist wichtig, um den Umfang der Schäden genau zu erfassen.
- Beweissicherung: Ein Gutachten dient auch als rechtlicher Beweis für den Zustand des Fahrzeugs vor und nach dem Unfall. Es dokumentiert den Unfallhergang, die Schäden und eventuelle Vorschäden. Dies kann später bei der Regulierung von Versicherungsansprüchen oder rechtlichen Auseinandersetzungen hilfreich sein.
- Wertminderung: Wenn Ihr Fahrzeug durch den Unfall an Wert verliert, beispielsweise aufgrund von Reparaturspuren oder einer nachgewiesenen Vorschädigung, kann ein Gutachten die Wertminderung dokumentieren. Dies kann bei der Verhandlung mit der Versicherungsgesellschaft oder dem Unfallverursacher hilfreich sein, um eine angemessene Entschädigung zu erhalten.
- Kostenerstattung: Ein Gutachten ermöglicht es Ihnen, die entstandenen Reparaturkosten oder den Wertverlust Ihres Fahrzeugs nachzuweisen. Dies ist wichtig, um von der Versicherungsgesellschaft oder dem Unfallverursacher eine angemessene Erstattung oder Schadensregulierung zu erhalten.
Zusammenfassend kann ein Gutachten nach einem KFZ-Unfall helfen, den Schaden genau zu erfassen, als Beweis dienen, Wertminderungen nachweisen und eine gerechte Entschädigung sicherstellen.
TATSÄCHLICHE, UNABHÄNGIGE SCHADENSHÖHE ERMITTLUNG
Als Geschädigter haben sie das Recht, bei einen unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden), einen unabhängigen Sachverständigen ihrer Wahl zu beauftragen, der die Erstellung eines Unfallgutachten tätigt. Die gegnerischen (leistungserbringenden) Versicherungen versuchen allerdings oft dem geschädigten einen versicherungseigenen Kfz- Sachverständigen oder Partnersachverständigen schmackhaft zu machen. Davon sollte sie allerdings Abstand nehmen, da die notwendige Neutralität des versicherungseigenen Sachverständigen eindeutig fraglich ist. Ein unabhängiger und freier Gutachter ihres Vertrauens besitzt diese unabdingbare Neutralität. Dies ist ihr gutes Recht. Das Gutachten des Unabhängigen Sachverständigen dient der Beweisführung zur unabhängigen Einschätzung der beim Verkehrsunfall entstandenen Schaden an ihren Kraftfahrzeug und beziffert die anfallenden Kosten zur Wiederherstellung des Kraftfahrzeug.
Folgende Positionen werden ermittelt: Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, (Totalschaden ja / nein), Reparaturwürdigkeit, Wertminderung, Restwert, Reparaturdauer, Nutzungsausfall, Beurteilung der Verkehrs- und Betriebssicherheit, Wiederbeschaffungsdauer.
AUF BASIS DES GUTACHTEN WIRD MIT DER GEGNERISCHEN VERSICHERUNG ABGERECHNET
Um ihnen den Schadensbetrag zu erstatten, wird der gegnerischen Versicherung bei einen unverschuldeten Unfall das unabhängige Gutachten vorgelegt. Sie können sich Wahlweise von der gegnerischen Versicherung die Reparaturkosten der ausführenden Werkstatt erstatten lassen oder sie lassen sich die im Gutachten festgestellte Schadenssumme Direkt auszahlen.
BEI UNKLARER SCHULDFRAGE; ZUSÄTZLICHE BEWEISSICHERUNG
Falls die zunächst klare Schuldfrage, aus nicht nachvollziehbaren Gründen strittig oder unklar werden sollte und die gegnerische Versicherung Schadensersatzansprüche kürzt, sowie streicht, dient ihnen das Gutachten zur Zusätzlichen Beweisführung. Somit haben sie bei eventuellen juristischen Streitfragen, mit einen aussagekräftigen unabhängigen Gutachten alle Möglichkeiten -sofern erforderlich- ihr zustehendes Recht notfalls durchzusetzen.
Die leistungserbringende Versicherung des Unfallgegners kommt für die Kosten des Gutachten und das erstellte Unfallgutachten auf, wenn der Unfall nicht selbst verschuldet wurde. Die gegnerische Versicherung trägt auch in diesem Fall die Schadensersatzansprüche, wie die Wertminderung, die Reparaturkosten, den Nutzungsausfall, sowie die Mietwagenkosten und im Totalschadensfall die Wiederbeschaffungskosten (Wiederbeschaffungswert) für ihr Fahrzeug. Von der gegnerischen Versicherung werden die Erstellungskosten des Gutachten direkt an uns gezahlt, so das sie nicht für die Beauftragung des Gutachtens in Vorleistung gehen müssen. Bei der Beauftragung ist lediglich ihre Unterschrift auf dem „Antrag zur Gutachtenerstellung“ ( gleichzeitig Abtretung, beschränkt auf das Sachverständigenhonorar erforderlich, damit die Versicherung die Gutachterkosten direkt begleichen darf, so das sie nicht in Vorleistung gehen brauchen.
1. SCHADENSAUFNAHME
Nach telefonischer Terminierung kommen wir direkt an den Standort des Fahrzeugs, (Werkstatt, Abschleppdienst, usw.) zu ihnen nach hause, oder sie fahren, wenn das Fahrzeug es zulässt zu uns in die Prüfstelle. Eine vorherige Terminierung ist nicht erforderlich, wenn sie direkt zu uns in die Prüfstelle kommen. Dort stehen uns beispielsweise neben Hebebühnen, modernste Prüfgeräte, wie Fehlerauslesegeräte usw. zur Verfügung. Die Begutachtung des Fahrzeug wird vor Ort von einen unserer Sachverständigen durchgeführt. Anhand aussagekräftiger Bilder werden die Schäden an dem Fahrzeug dokumentiert. In der Regel dauert die Begutachtung (Schadensaufnahme) nicht länger als eine halbe Stunde. Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise beraten wir sie sehr gerne vor Ort.
2. ERSTELLUNG DES GUTACHTEN
Das Unfallschadengutachten wird umgehend, nachdem sämtliche schadensrelevanten Daten und Fakten ermittelt wurden, von unseren Sachverständigen erstellt. Das fertige Gutachten wird digital, oder alternativ auf den Postweg an die entsprechenden Stellen übermittelt. Für sie erübrigt sich das Weiterleiten des Gutachten an die leistungserbringende Versicherung oder ihren Rechtsanwalt.
3. REGULIERUNG DES SCHADENS
Sie können den entstandenen Unfallschaden mit den von uns erstellten KFZ- Gutachten, direkt mit der Versicherung des Unfallgegner abrechnen. In der Werkstatt ihres Vertrauens können sie das Fahrzeug reparieren lassen. Den eventuelle Verweis von der leistungserbringenden Versicherung auf ihrer Partnerwerkstätte brauchen sie nicht folgen. Sie haben das Recht auf eine Reparatur zu verzichten und sich alternativ die Schadensersatzforderung in Form von einer Geldzahlung (fiktive Abrechnung) auszahlen zu lassen. Bei einer fiktiven Abrechnung (Auszahlung des Schadensersatzbetrages ohne Durchführung der Reparatur) gilt es zu berücksichtigen, das lediglich der Nettobetrag (also ohne Mwst.) erstattet wird.
*Unsere Prüfstelle befindet sich beim Partnerbetrieb:
Edin Motors KFZ Meisterbetrieb
069 – 54 000 840 / FAX: 069 – 54 000 696
Praunheimer Landstraße 34 /
60488 Frankfurt am Main