Ist Ihr Fahrzeug durch ein fremdes Fahrzeug oder Person geschädigt worden?

UNVERSCHULDETE UNFÄLLE

Da ein Haftpflichtschaden vorliegt, wird dieser unter den §249 geregelt.

Nach einen unverschuldeten Unfall haben sie folgende Rechte:

1. Der Sachverständige ihres Vertrauens

Als geschädigter haben sie das Recht einen unabhängigen Sachverständigen ihres Vertrauens zu beauftragen, da dieser nach einen Unfall den entstandenen Schaden neutral begutachtet. Die gegnerische Versicherung muss die Kosten tragen, da dies separate Schadensansprüche sind. Ignorieren sie bitte die Angaben der gegnerischen Versicherung, das sie kein Gutachten benötigen und das ein Kostenvoranschlag genüge, aufgrund der klaren Sachlage. Ihr in Auftrag gegebenes Gutachten dient nicht nur der Beweissicherung, sondern auch der Ermittlung tatsächlicher Reparaturkosten, (ein KV deckt lediglich die Reparaturkosten) die mögliche Reparatur und Beschaffungsdauer, den Nutzungsausfall, die Wertminderung, den Rest und Wiederbeschaffungswert und die Beurteilung der Verkehrs und Betriebssicherheit. Im falle einer Veränderten Sachlage, das die zunächst klare Schuldfrage von der Gegnerischen Versicherung angezweifelt wird, oder ihre Schadensansprüche gestrichen ggf. Gekürzt werden sollen, dient ihnen das aussagekräftige KFZ Gutachten, um vor einen möglichen Gerichtstermin ihr Recht Juristisch einzufordern bzw. durchzusetzen.

2. Der Anwalt ihres Vertrauen

Sie haben das Recht, das ein Anwalt ihres Vertrauens ihre Interessen vertritt. Dieser gewährleistet ihnen bei der Schadensregulierung neutral zu agieren. Die gegnerische Versicherung kommt, wie bei den Sachverständigenkosten dafür auf.

3. Die Werkstatt ihres Vertauens

Das verweisen von der zahlenden Versicherung auf eine ihrer Partnerwerkstätten können sie ablehnen, da sie das Recht auf die frei Wahl einer Werkstatt haben und die ihres Vertrauens wählen dürfen.

  • § 249 – ART UND UMFANG DES SCHADENSERSATZES

  • (1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

  • (2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

 

4. Abrechnung des Schadenersatz

Selbstverständlich dürfen sie die Reparaturkosten, bzw. den entstandenen Schaden, ohne Instandsetzung des Fahrzeugs, in Form einer direkten Auszahlung, von der gegnerischen Versicherung einfordern. In dem Fall wird in der Regel der Nettobetrag erstattet, da eine Rechnung entfällt. Bei fiktiven Abrechnungen kann es durch die leistungserbringende Gegnerschaft zu weiteren Kürzungen kommen. Darunter könnten möglicherweise die im Gutachten berücksichtigten Positionen fallen. Das wären Stundenverrechnungssätze, Ersatzteilaufschläge oder etwaige Kosten. Eine juristische Prüfung kann wird im einzelnen
diese gerecht oder ungerechtfertigten Kürzen klären.

5. Etwaige Schadensersatzpunkte

Es können weiter Schadensersatzpunkte anfallen, die es selbstverständlich zu begleichen gilt. Das Gutachten dient ihnen dazu, die im Bedarfsfall anfallenden und zu erstattenden Schäden zu Ermitteln.